bypass_blocks_title

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vorteils-Erstgesprächs!

Zum Kontaktformular

Urlaubsanspruch eines Erblassers

Inhalt
/news/mandanten/

Der Fall

Zwei Ehefrauen klagten gegen die Arbeitgeber ihrer verstorbenen Ehemänner auf eine finanzielle Ausgleichsvergütung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage. Die Arbeitgeber lehnten die Zahlung ab. Die Angelegenheit wurde bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) vorgetragen. Das BAG ersuchte schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Urteil des EuGH

Der EuGH sprach den Ehefrauen einen Vergütungsanspruch gegen die ehemaligen Arbeitgeber ihrer verstorbenen Ehemänner zu (Urteil vom 6.11.2018, C-569/16 und C-570/16). Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht nicht mit seinem Tod unter, sodass die Erben einen finanziellen Ausgleich verlangen können.

Unionsrecht vorrangig

Die Richter des EuGH betonten, dass sich die Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen können, sofern nach nationalem Recht – was im Beispiel von Deutschland der Fall ist – eine finanzielle Vergütung nicht Teil der Erbmasse wird. Dies gilt sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber.

Stand: 29. Januar 2019

Bild: everythingpossible - Fotolia.com

Über uns: Unsere Kanzlei mit Sitz in Freilassing bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer tragen wir dabei eine hohe Verantwortung. Sie haben Fragen? Nützen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Fricke + Kollegen Steuerberater PartmbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.