bypass_blocks_title

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vorteils-Erstgesprächs!

Zum Kontaktformular

Pkw-Überlassung an den Ehegatten

Inhalt
/news/mandanten/

Der Fall

Ein IT-Fachberater hat seine Ehefrau als Bürokraft für € 400,00/Monat eingestellt. In diesem „Gehalt“ war die Firmenwagennutzung eingeschlossen. Die Arbeitszeit sollte sich nach dem Arbeitsanfall richten. Demnach war eine feste Stundenzahl nicht vereinbart. Darüber hinaus wollte der IT-Berater auch Beiträge für eine Pensionskasse geltend machen. Das Finanzamt erkannte den Arbeitsvertrag nicht an und bekam Rückenwind vom Finanzgericht Münster.

Fremdvergleich

Ein solcher Arbeitsvertrag hält in den Augen der Richter einem Fremdvergleich nicht stand (FG Münster, Urteil vom 20.11.2018, 2 K 156/18). Schädlich war einmal die Abrede über die Arbeitszeit. Einerseits wurde kein Stundenkontingent vereinbart. Andererseits sollten Überstunden durch Freizeit abgegolten werden. Auch die Nutzung eines Firmenwagens bei reiner Tätigkeit als Bürokraft war den Richtern suspekt.

Anhängiges Verfahren

Zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ist unter dem Az. X R 44/17 beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Revisionsverfahren zur Absetzbarkeit der Kosten für den Dienstwagen eines geringfügig beschäftigten Ehegatten anhängig.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: maho - Fotolia.com

Über uns: Unsere Kanzlei mit Sitz in Freilassing bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer tragen wir dabei eine hohe Verantwortung. Sie haben Fragen? Nützen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Fricke + Kollegen Steuerberater PartmbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.